Wenn sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen während einer Fortbildungsreise verletzt, dann gilt dies in der Regel nicht als Dienstunfall. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage einer Bundesbeamtin abgelehnt.
Die Beamtin war während einer mehrtägigen Fortbildung in der Dusche ausgerutscht und auf Unterarm und Steißbein gefallen. Die Koblenzer Richter urteilten aber, der Vorfall sei kein Dienstunfall. Denn das Duschen am Morgen diene in erster Linie der alltäglichen Körperpflege und gehöre zu den Mindestanforderungen des Beamtendienstes.
Weitere Technik Tipps
5 einfache Internet Sicherheitsregeln, die Sie zu Hause befolgen sollten
Es wurde viel über angemessene Internet Sicherheitsgarantien für diejenigen geschrieben, die von entfernten Standorten a...
Die Schuldenbremse: Ein stabilisierendes Element, keine Verbotstafel
Die Stabilisierende Kraft der Schuldenbremse
Die Schuldenbremse in Deutschland ist weit mehr als nur eine bürokratische...
Fremdsprachen lernen mit MP3-Audio-CD flexibles Vokabeltraining für unterwegs
MP3-Audio-CD flexibles Vokabeltraining für unterwegs - Berufstätige Erwachsene haben zum Erlernen einer neuen Sprache un...
Warum Hilft Ändern des Passworts kaum? Passwort Tag
Der "Ändere Dein Passwort"-Tag ist ein Aktionstag, der Menschen daran erinnern soll, ihre Passwörter regelmäßig zu änder...
WhatsApp entwickelt neue Schutzfunktion für Profilfotos
WhatsApp arbeitet an einer neuen Funktion, die es Nutzern ermöglichen soll, ihre Profilfotos besser vor unerwünschten Bl...
KI-Gesetz: EU-Staaten bringen AI Act auf den Weg, viele Fragen bleiben offen
Mit einem Ruck haben die EU-Mitgliedsstaaten den Artificial Intelligence Act (AIA) auf den Weg gebracht. Das Gesetz, das...
